Allgemeine Geschäftsbedingungen
GAVESI Catering und Partyservice Monika Kretsch, Roßbergstr. 6, 85386 Eching
Allgemeines
Unser Ziel ist es, Ihnen Ihre Veranstaltung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu dem die Firma GAVESI nachfolgend als Leistungsträger benannt - üblicherweise mit seinen Gästen Bewirtungsverträge abschließt.
Vertragspartner
Grundsätzlich ist der Veranstalter auch der Vertragspartner. Im Zweifelsfalle gilt der Besteller als Vertragspartner des Leistungsträgers, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Veranstalter haften im Zweifelsfalle gesamtschuldnerisch. Die Leistung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.
Vertragsabschluss - Anzahlung
Bewirtungsverträge kommen durch die Annahme des Gastes der schriftlichen Auftragsbestätigung des Leistungsträgers zustande. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % erhoben. Zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, nach Erhalt von Tischplan und Gästeanzahl wird ein weiterer Abschlag in Höhe von 90% der Auftragssumme fällig. Evt. Restzahlung wird mit der Abschlussrechnung innerhalb von 10 Tagen fällig. Rücktritt Buchungen sind mit Unterzeichnung des Vertrages vom Auftraggeber verbindlich. Bei Rücktritt werden Verwaltungskosten bzw. Stornogebühren gemäß der nach folgenden Aufstellung verrechnet:
- Stornierung bis 12 Monate vor Veranstaltungstermin: 30% des Auftragsvolumens
- Stornierung bis 6 Monate vor Veranstaltungstermin: 50% des Auftragsvolumens
- Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin: 80% des Auftragsvolumens
- Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin: 90% des Auftragsvolumens
- Stornierung 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragsvolumens.
Im Namen des Auftraggebers gebuchten Fremdleistungen werden bei Stornierung zu 100% an den Auftraggeber berechnet. Eine Reduzierung der bestellten Personenzahl kann innerhalb von 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin in der Rechnungsstellung nicht mehr berücksichtigt werden
Haftung des Leistungsträgers für Schäden
Der Leistungsträger haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Geschäftsbetriebes ereignet hat und ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Darüber hinaus haftet der Leistungsträger nicht als Verwahrer für die, von den aufgenommenen Gästen übergebenen Sachen.
Rechnungsfälligkeit
Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Fakturierungsreklamationen sind unverzüglich unserer Firma mitzuteilen.
Wirksamkeit der Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen werden mit Bestellung und Annahme anerkannt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Die Anzahl der Mitarbeiter im Servicebereich richtet sich nach der Anzahl der Gäste und der Intensität der gewünschten Serviceleistung.
Zusatzleistungen
Der Vertragspartner haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Gästen zusätzlich bestellter Speisen, Getränken und Accessoires, es sei denn, dass die Erbringung und Bereitstellung solcher Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung. Für alle Streitigkeiten aus dem Bewirtungsvertrag wird das für den Leistungsträger sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.