Allgemeine Geschäftsbedingungen

GAVESI Catering und Partyservice Monika Kretsch, Roßbergstr. 6, 85386 Eching

Allgemeines

Unser Ziel ist es, Ihnen Ihre Veranstaltung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu dem die Firma GAVESI nachfolgend als Leistungsträger benannt - üblicherweise mit seinen Gästen Bewirtungsverträge abschließt.

Vertragspartner

Grundsätzlich ist der Veranstalter auch der Vertragspartner. Im Zweifelsfalle gilt der Besteller als Vertragspartner des Leistungsträgers, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Veranstalter haften im Zweifelsfalle gesamtschuldnerisch. Die Leistung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

Vertragsabschluss - Anzahlung

Bewirtungsverträge kommen durch die Annahme des Gastes der schriftlichen Auftragsbestätigung des Leistungsträgers zustande. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % erhoben. Vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird ein weiterer Abschlag in Höhe von 80 % der Auftragssumme fällig. Die Restzahlung wird mit der Abschlussrechnung innerhalb von 10 Tagen fällig. Rücktritt Buchungen sind mit Unterzeichnung des Vertrages vom Auftraggeber verbindlich. Bei Rücktritt werden Verwaltungskosten bzw. Stornogebühren gemäß der nach folgenden Aufstellung verrechnet:

  • Stornierung bis 12 Monate vor Veranstaltungstermin: 30% des Auftragsvolumens
  • Stornierung bis 6 Monate vor Veranstaltungstermin: 50% des Auftragsvolumens
  • Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin: 80% des Auftragsvolumens
  • Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin: 90% des Auftragsvolumens
  • Stornierung 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragsvolumens.

Im Namen des Auftraggebers gebuchten Fremdleistungen werden bei Stornierung zu 100% an den Auftraggeber berechnet. Eine Reduzierung der bestellten Personenzahl kann innerhalb von 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin in der Rechnungsstellung nicht mehr berücksichtigt werden

Haftung des Leistungsträgers für Schäden

Der Leistungsträger haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Geschäftsbetriebes ereignet hat und ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Darüber hinaus haftet der Leistungsträger nicht als Verwahrer für die, von den aufgenommenen Gästen übergebenen Sachen.

Rechnungsfälligkeit

Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Fakturierungsreklamationen sind unverzüglich unserer Firma mitzuteilen.

Wirksamkeit der Vertragsbedingungen

Diese Bedingungen werden mit Bestellung und Annahme anerkannt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Die Anzahl der Mitarbeiter im Servicebereich richtet sich nach der Anzahl der Gäste und der Intensität der gewünschten Serviceleistung.

Zusatzleistungen

Der Vertragspartner haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Gästen zusätzlich bestellter Speisen, Getränken und Accessoires, es sei denn, dass die Erbringung und Bereitstellung solcher Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München. Auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung. Für alle Streitigkeiten aus dem Bewirtungsvertrag wird das für den Leistungsträger sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.